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Das Wärmenetz wird ausschliesslich erneuerbar beheizt, so dass man einen Primärenergiefaktor von Null erwarten sollte. Das Gebäudeenergiegesetz sieht dies allerdings nicht vor. Der kleinste zulässige Faktor beträgt 0,3 und darf pro Prozentpunkt erneuerbarer Energie im Wärmenetz um ein Tausendstel, hier als um 0,1, verringert werden. So ergibt sich 0,2.

Für behördliche Zwecke kann hier die entsprechende Bescheinigung heruntergeladen werden.