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Informationen für die Abrechnung 2014

Für das Jahr 2014 liegen nun die Daten des Statistischen Bundesamtes vollständig vor.

Die Ölpreisentwicklung ist seit 2014 rückläufig. Hier die veröffentlichte Statistik. Auf Seite 31 sind dort die für die Ermittlung der Preisobergrenze erforderlichen Werte zu finden.

Gemäß Preisdeckel aus §4  des Wärmeliefervertrages ergibt sich daraus ein Gutschriftbetrag, da der daraus resultierende Wärmepreis für 2014 niedriger ausgefallen ist, als der mit 10,00 ct/kWh berechnete Betrag. Der Wärmpreis gemäß Preisdeckel bemisst sich wie folgt:  

WPmax = BKHEL / HHEL x FHEL x Vmax   

 

WPmax:               Maximaler Wärmepreis für aktuellen Bezugszeitraum

BKHEL:                Brennstoffkosten Heizöl aktueller Bezugszeitraum  = 64,37 €/hl

HHEL:                  Heizwert Heizöl = 10  kWh/l

FHEL:                  Faktor Wärmegestehung/Brennstoffkosten für Heizöl = 1,4

Vmax:                 max 90 % Gesamtkosten Wärmegestehung Heizöl = 0,9

 

WPmax =  64,37 €/hl / 10  kWh/l  x  1,4 x 0,9 = 0,0965 € / kWh

 

BKHEL wurde gemäß www.destatis.de ermittelt (Jahresdurchschnitt für 2014, Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, Leichtes Heizöl, Standort Deutschland, bei Lieferung in Tankkraftwagen an Verbraucher, 40-50 hl pro Auftrag, frei Verbraucher, zzl. MwSt.).
 

Die Preisanpassung für das Jahr 2015 erfolgt dann nach Veröffentlichung der Statistikdaten im Jahr 2016.